Die wichtigsten Antworten zur Rauchmelderpflicht

Seit wann gilt die Rauchmelderpflicht in Niedersachsen?

Die Rauchmelderpflicht gilt in Niedersachsen seit 2012 auch für private Wohnungen. Seit 2015 gilt diese Rauchmelderpflicht auch für bereits errichtete Wohnungen.

Wo muß ein Rauchmelder installiert werden?

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen.

Wer muss Rauchmelder installieren?

Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet (bei selbstgenutztem oder vermieteten Wohnraum).

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung?

In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Wer mit der Installation und der Wartung ganz auf Nummer sichergehen will, kann einen Dienstleister beauftragen, der z. B. den bundesweiten Standard des Forums Brandrauchprävention „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erfüllt und damit über die geeigneten Qualifikationen verfügt.

Wo installiere ich Rauchmelder?

Freiwillige Feuerwehr Beckedorf
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